Vorhang auf

Für den

Numerus award

Nehmen Sie teil, tun Sie etwas für sich und den Berufsstand!

Der Numerus award 2022

Der Buchhalterpreis des bpbb Bundesverband der professionellen Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

Wir zeigen, was wir können!

Viele Branchen und Organisationen vergeben Preise an Mitglieder oder Dritte, um auf ihre Tätigkeit oder ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Manche dieser Auszeichnungen haben inzwischen weltweites Renommee erlangt, z. B. der OSCAR oder die GOLDENE PALME im Filmgeschäft, die NOBELPREISE in der Wissenschaft und die verschiedenen Umweltpreise. National und international gibt es eine wahre Inflation von mehreren tausend Prämierungen, regelmäßig kommen neue hinzu und kämpfen um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

Auch im Bereich der Buchhaltung, des Accounting und der Unternehmensberatung haben eine Reihe von Berufsorganisationen derartige Projekte gestartet. Am bekanntesten sind der CONSTANTINUS in der Unternehmensberatung, der in Österreich entwickelt wurde und inzwischen durch den ICMCI weltweit in mehr als 25 Staaten etabliert ist, sowie der LUCA des britischen ICB. Eine vergleichbare Aktion zur Promotion der selbständigen Berufe des Rechnungswesens gibt es in Deutschland bisher noch nicht. Kriterien für den Erfolg eines solchen Preises sind u.a.

  • Eine effektive Pressearbeit
  • Ein Alleinstellungsmerkmal in den Bedingungen und im Ablauf
  • Eine Akzeptanz durch den Kreis der möglichen Gewinner
  • Ein akuelles Thema (z.B. Umwelt), das als Kriterium dient
  • Eine effektive Ablauforganisation
  • Eine objektive Bewertungsmethode
  • Ein “Name” der leicht gemerkt werden kann.

Wir können uns dabei auf die Erfahrungen in den Jurys von UBIT und ICMCI stützen.

Vielen Dank für Ihre Einreichungen – die Gewinner werden in Kürze bekannt gegeben!

Warum sollten Sie sich bewerben?

Wir wollen mit der Preisverleihung der Politik und Wirtschaft zeigen, welche sehr guten Leistungen durch selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter erbracht werden.

Noch viel zu oft denkt man in Zusammenhang mit dem Begriff des Buchhalters an kleinliche, nervige Personen. Tatsächlich achten wir akribisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Diese Fähigkeit wird uns jedoch von der Politik zum Teil abgesprochen.

In einem Schreiben von Herr Sebastian Brehm, Mitglied des Deutschen Bundestages, Finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag wurden mir in einer Mail vom 03.05.2021 u.a. folgende Kriterien mitgeteilt, die erfüllt sein müssen, bevor man eine Erweiterung der Befugnisse fordern kann. Diese sind nach dem Schreiben zum Schutz der Verbraucher und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes mit den Berufsträgern erforderlich. Dazu gehören:

Im Steuerberatungsgesetz § 6 Nr. 4 werden die Anforderungen an einen Buchhalter definiert. Danach ist das Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder der Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung und eine dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden notwendig.

Den Beruf des Buchhalters gibt es in Deutschland nicht. Den hohen Prüfungsanforderungen an Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte wird nur dahingehend Rechnung getragen, dass sie nach StBerG § 8 mit der Berufsbezeichnung entsprechend werben dürfen.

Wir wissen, dass wir uns alle ständig weiterbilden müssen. Ohne die gesetzlichen Änderungen zu kennen, wäre eine korrekte Arbeitsweise gar nicht möglich. Deshalb ist dies ein Punkt in unserem Fragebogen.

Alle Verbände weisen auf den Abschluss von einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung hin. Auch wenn bei der Ausübung der selbständigen Tätigkeit der Buchhalter und Bilanzbuchhalter dies durch niemanden abgeprüft wird, möchten wir nachweisen, dass wir uns durchaus der Bedeutung bewusst sind.

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter unterliegen bei der Preisbildung keinen gesetzlichen Regelungen, sondern haben wie andere Gewerbetreibende die Möglichkeit der freien Preisgestaltung. Allerdings greift hier der Markt ein, d.h. der Preis bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage.

Ein selbständiger Buchhalter oder Bilanzbuchhalter darf nicht nach der StBVV abrechnen. Dies stellt die Selbständigen eher vor Schwierigkeiten. Deshalb haben mehrere Verbände Gebührentabellen erarbeitet, die als Orientierungshilfe dienen sollen.

Dies ist ein wichtiger Punkt. Mit der Aktion der „Grünen Karte“ – Bilanzbuchhaltergesetz in Deutschland haben wir die Industrie- und Handelskammern auf die Thematik der Beschränkungen wieder aufmerksam gemacht. Auch der DIHK hat seine Unterstützung kundgetan. Die Industrie- und Handelskammern haben u.a. die Aufgabe der Wahrnehmung der Gewerbetreibenden der Region, dann muss dieser Punkt auch umgesetzt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam beweisen, wie gut wir sind. Zeigen Sie anhand von Beispielen aus Ihrer Arbeit, wie wir Händler, Gastronomen, Handwerker und andere Gewerbetreibende, aber auch Freiberufler wie Ärzte, Physiotherapeuten und sogar Steuerberater und Rechtsanwälte bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützen.

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme

Bärbel Ettig

Um eine hohe Beteiligung  bei möglichst einfacher Abwicklung zu erzielen, loben wir das Folgende aus:

  • 1., 2., 3. Preis
  • Ehrenurkunde für alle Teilnehmer die nominiert wurden.
  • Badge/Logo  ‘Teilnehmer am Numerus award 2022` für alle Teilnehmer, die  eine gültige Einsendung eingebracht haben .

Mitmachen können alle selbständigen Buchhhalter und Bilanzbuchhalter mit Sitz in Deutschland. Eine Mitgliedschaft im bpbb ist nicht Voraussetzung. Für die Teilnahme ist in diesem Jahr kein Kostenbeitrag zu entrichten.

Nach unseren Erfahrungen im vergangenen Jahr haben wir die Kriterien etwas verändert. Natürlich ist es notwendig, allgemeine Daten abzufragen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer ein Projekt vorstellen, wodurch sie sich besonders hervorheben. Dies kann eine Existenzgründung sein, die Digitalisierung in einem Unternehmen, die Abwehr einer Insolvenz, die Einführung einer Kostenstellenrechnung o.ä.

Die Einreichung kann wieder online oder diesmal auch per Email an numerus@bpbb.eu erfolgen.

Auch dieses Jahr wird die Bewertung der Einreichungen und die Ermittlung des/der Sieger/s wieder von einer fachkundigen Jury durchgeführt (ein/eine Vorsitzende/r aus dem Kreis des bpbb-Vorstandes und weitere Personen, die keine bpbb-Funktionäre sind).

Die Bewertung durch die Jury erfolgt hauptsächlich nach der Qualität und Glaubwürdigkeit der aufgezeigten Leistungen, Beispiele und Anlagen. Damit haben auch kleinere Unternehmen oder Einzelkämpfer eine faire Chance.

Für jede beantwortete Frage kann jeder Juror Punkte vergeben. Den Juroren wird ein entsprechendes Schema zur Verfügung gestellt. Das Gesamtergebnis des Einsenders ergibt sich aus der Summe aller durch die Juroren vergebenen Punkte.

Die 12 Beiträge mit der höchsten Punkteanzahl sind ‘NOMINIERT FÜR DEN NUMERUS AWARD 2022′.

Aus diesem Kreis ermittelt die Jury dann die Plätze 1-3.

Die Details der Bewertung durch die Jury werden nicht veröffentlicht, um fruchtlose Diskussionen zu vermeiden.

Heiko Kanschat

AUSBILDUNG

2001 Diplom-Kaufmann, 2011 Steuerberater, 2012 Landwirtschaftliche Buchstelle

QUALIFIKATIONEN

2002 BBA-BAV-Berater, 2004 – 2005 Betreuung für das Anlegerschutz-Archiv

BERATUNGSSPEZIALGEBIETE

Erbschafts- / Schenkungssteuer

Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GbR etc.)

Firmenumwandlungen

Claudia Rommel

Frau Claudia Rommel ist 1965 in Riesa geboren und beendete mit dem Abitur an der Erweiterten Oberschule „Max Planck“ ebenfalls in Riesa ihre schulische Ausbildung. Nach ersten betrieblichen Erfahrungen schloss sie ein dreijähriges betriebswirtschaftliches Fachschulstudium an der Ingenieurschule für Lebensmittelindustrie in Dippoldiswalde an. Auf den erworbenen Abschluss als Ingenieurökonom (später als Diplom-Wirtschafts-Ingenieur (FH) gleichgestellt) setzte sie ein Fernstudium an der Technischen Universität Dresden und der Fachhochschule Lausitz in Senftenberg auf. Mit dem zusätzlich erworbenen Abschluss als Diplom-Kauffrau (FH) war sie so gut gerüstet um verschiedene berufliche Herausforderungen in Theorie und Praxis meistern zu können. Anfang der 90er Jahre gab sie im Rahmen einer Dozententätigkeit ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Bereich der Erstausbildung, Umschulung und auch der Meisterausbildung weiter. Dabei konzentrierte sich Frau Rommel auf die Bereiche Rechnungswesen und Betriebswirtschaft, speziell die Materialwirtschaft. Die Chance einer weiteren beruflichen Orientierung nutzt sie bei ihrem Arbeitgeber und ist seit 2007 ist als betriebswirtschaftliche Beraterin in der Handwerkskammer Dresden tätig. Hier begleitet und unterstützt Frau Rommel die Handwerksbetriebe im kaufmännischen Betriebsalltag von der ersten Idee über die Entscheidung zur Gründung weiter über die Existenzfestigung, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen bis hin zur rechtzeitigen Auseinandersetzung mit der Betriebsnachfolge. Seit 2017 leitet Frau Rommel die Abteilung Betriebsberatung und engagiert sich ehrenamtlich in zwei Prüfungsausschüssen bei der Handwerkskammer Dresden.

Dr. Reinhard Schneider

Studium der BWL, insbes. Steuerrecht/Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen an der Universität Mannheim. Danach Prüfungs- und Beratungstätigkeiten bei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. 10 Jahre Vorstandsvorsitzender bei eines genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens, 2007 Masterstudium Erwachsenenpädagogik, 2014 Promotion. 

Seit 1990 Dozententätigkeiten an verschiedenen Bildungseinrichtungen mit den Lehrgebieten Rechnungswesen, Bilanzierung, Bilanzanalyse, Steuerrecht/Steuerlehre, Konzernrechnungslegung, Unternehmensbewertung. Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss der Bilanzbuchalter seit 1998. 

Bärbel Ettig

Bärbel Ettig wurde 1961 in Dresden geboren.

Nach ihrem Abschluss als Staatl. Geprüfter Betriebswirt war sie als Fachtheorielehrerin beim Internationalen Bund für Sozialarbeit, BTZ Dresden tätig und wechselte 1992 in die Sozietät Bellersen, Kaufmann & Partner. 1994 konnte sie die Fortbildung als Geprüfte Bilanzbuchhalterin erfolgreich abschließen und gründete 1995 ein eigenes Büro, welches die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnbuchhaltung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Firmen vornahm. Gleichzeitig ist sie seit 1992 als freiberufliche Dozentin tätig.

Seit 2020 ist sie als Bilanzbuchhalterin angestellt.

Sie ist seit vielen Jahren Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses für Friseure bei der HWK Dresden, Mitglied Prüfungsausschuss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/IHK Dienstleistungsfachwirt bei der IHK Dresden sowie Mitglied weiterer Prüfungsausschüsse bei der HWK Dresden.

Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit in Prüfungsausschüssen übernahm sie Funktionen in Berufsverbänden. Bärbel Ettig ist Gründungsmitglied des Bundesverbandes professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V. und seit 2017 Vorstandsvorsitzende des Verbandes.

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